Schottergärten

Stadt nimmt Kontrollen zu Schottergärten wieder auf

Die Hansestadt Herford geht ab 2026 erneut gegen unzulässige Schotter- und Kiesflächen in Vor- und Gärten vor. Entgegen früherer Erwartungen hat sich gezeigt, dass Schottergärten keine vorübergehende Erscheinung sind. Trotz bestehender Verbote werden weiterhin Flächen angelegt, oft fälschlicherweise beworben als pflegeleicht, jedoch mit negativen Folgen für Umwelt und Stadtklima.

Foto eines Schottergartens.
Eines Schottergarten. Foto: Stadt Herford

Eine Bestandsaufnahme von August bis Dezember 2025 per Infrarotbilder ergab über 1.000 Schotter- und Kiesflächen im Stadtgebiet, die nicht den baurechtlichen Vorgaben entsprechen.
Nach § 8 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind nicht überbaute Grundstücksflächen grundsätzlich zu begrünen und zu bepflanzen, sofern sie nicht zwingend für eine Nutzung versiegelt werden müssen.
Begrünte Flächen mit standortgerechten, bodendeckenden Pflanzen sind langlebig, pflegearm und leisten einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima: Sie verbessern die Luftqualität, nehmen Regenwasser auf, reduzieren Lärm, binden Staub und schaffen Lebensräume für Tiere und Insekten.

Auch das Verwaltungsgerichts Minden stellte in einem Urteil vom 27. Juli 2023 klar, dass überwiegende Steinschüttungen mit keinen oder einzelnen Pflanzen keine zulässige Begrünung darstellen.

Ab Januar 2026 werden Eigentümerinnen und Eigentümer größerer Schottergärten angeschrieben und zum Rückbau sowie zur Begrünung aufgefordert. Nach einer Frist von bis zu sechs Monaten erfolgen Kontrollen. Bei ausbleibender Umsetzung können ordnungsrechtliche Verfahren und Bußgelder eingeleitet werden.

Eigentümer kleinerer Schotter- oder Kiesflächen erhalten ein Informationsschreiben mit Beratungsangeboten, um freiwillig diese Flächennachträglich zu begrünen und so mehr Grün im Garten zu schaffen.

Die Hansestadt Herford kümmert sich 2021 um das Thema Schottergärten und schreibt die Eigentümer entsprechend an. Zwanzig bauordnungsrechtliche Verfahren wurden bisher eingeleitet. In der Regel haben die Eigentümer daraufhin eine Nachbegrünung umgesetzt. Bußgelder mussten deshalb auch nicht verhängt werden.

Aufgrund von Personalwechsel musste die Arbeit vorübergehend eingestellt werden und geht jetzt zum neuen Jahr wieder an den Start.

Für Rückfragen steht die Abteilung Stadtplanung, Grünflächen und Geodaten der Hansestadt Herford unter : 05221 189 531 zur Verfügung.

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